Im aktuellen Umfeld der Coronavirus-Krise dürften vermehrt Differenzen aus M&A-Transaktionen entstehen. Diese können sehr unterschiedlicher Natur sein, etwa kaufpreisrelevante Bilanzangaben, Garantiezusagen oder Verletzungen von Wettbewerbsverboten betreffen. Ordentliche Gerichte werden meist nicht angerufen. Der Beitrag untersucht, welche alternativen Streitbeilegungsformen im internationalen Kontext zur Verfügung stehen, und welche davon zu welcher Art der Differenz zwischen den Parteien am Besten passt. Hier bestehen große Unterschiede, denen Standardklauseln nicht ausreichend Rechnung tragen.
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