Die Informationsgewährung im Rahmen von M&A-Transaktionen ist gleichermaßen ein praktisch bedeutsames wie rechtliches komplexes Thema. Der Erwerbsinteressent verlangt vom Verkäufer der Anteile an der Zielgesellschaft in der Regel, ihm im Vorfeld des Erwerbs möglichst umfassende und damit auch kommerziell sensible und vertrauliche Informationen über die Zielgesellschaft zur Verfügung zu stellen. Nicht selten entscheiden Umfang und Qualität der Informationsgewährung über Erfolg und Scheitern einer M&A-Transaktion, in jedem Fall haben sie einen erheblichen Einfluss auf die Ermittlung des Kaufpreises. Eine möglichst umfassende Informationsgewährung liegt damit auch im Interesse des Verkäufers. Während die Durchführung einer sog. Due Diligence Prüfung der Zielgesellschaft durch den Erwerbsinteressenten heute dem Marktstandard entspricht, ist sie gleichwohl nach wie vor mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Informationsgewährung im Rahmen von M&A-Transaktionen haben sich in den letzten Jahren zudem verschärft. Dieser Beitrag soll einen Überblick über den Rechtsrahmen geben, der den Informationsaustausch bei M&A-Transaktionen bestimmt.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados