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Resumen de Interne Untersuchungen, Whistleblowing und externes Monitoring

Klaus J. Hopt

  • Interne Untersuchungen, Whistleblowing und externes Monitoring liegen als Teil der aktienrechtlichen Compliance (auch) im öffentlichen Interesse. Gesetzliche Regelungen stehen dazu im VerSanG und künftigen Whistleblowergesetz an. Einrichtung und Nutzung der drei Informationskanäle sind Sache des Vorstands. Hinsichtlich des „Ob“ hat er kein Ermessen, aber hinsichtlich des „Wie“. Bei Hinweisen, die einen konkreten Verdacht von Rechtsverstößen des Vorstands begründen, und bei schwerwiegenden Compliance-Verstößen hat der Aufsichtsrat eine eigene Untersuchungspflicht. Das kann zu zwei parallelen Untersuchungen im Unternehmen führen. Eine konzernweite Compliance ist jedenfalls dann geboten, wenn eine eigene Unternehmenshaftung der Mutter droht, so namentlich bei Kartellverstößen. Dann sind Vorstand und Aufsichtsrat der Konzernobergesellschaft gefordert.


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