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Resumen de Dingliche Sicherheiten für nachrangige Forderungen

Christian Berger

  • Absonderungsrechte sind vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes jedenfalls in der Reichweite rechtspolitisch durchaus umstritten, sie stehen positivrechtlich freilich materiell- und insolvenzrechtlich auf festem Boden. Die abgesonderte Befriedigung nachrangiger Insolvenzgläubiger ist hingegen keineswegs vorbehaltlos anerkannt. Der Beitrag untersucht für die Fallgruppen des § 39 lnsO die Absonderungskraft von Realsicherheiten, die aus dem Vermögen des Schuldners bestellt worden sind. Dabei zeigt sich, dass der verteilungsrechtliche Nachrang der gesicherten Forderung allein der abgesonderten Befriedigung nicht entgegensteht. Begrenzungen der Absonderungsrechte ergeben sich aber mitunter auf der Grundlage materiellrechtlicher Einwendungen gegen die gesicherte Forderung.


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