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Resumen de Neue und alte Irrtümer zur Dogmatik der Haftung für masseschmälernde Zahlungen

Holger Altmeppen

  • Zwei neue BGH-Urteile zur Rechtsnatur der Haftung wegen Verletzung der Zahlungsverbote nach Insolvenzreife tragen zu erheblicher Verwirrung bei: Welche haftungsbegrenzenden Zurechnungskriterien gelten für den Geschäftsleiter bei Verletzung der Zahlungsverbote? Im Urteil vom 11. 2. 2020 (ZIP 2020, 666) führt der BGH aus, dass ihm die Berufung auf rechtmäßiges Alternativverhalten jedenfalls verwehrt sei. Im Urteil vom 19. 11. 2019 (ZIP 2020, 318) vertritt der BGH die Ansicht, bei den Zahlungsverboten handele es sich nicht um Schutzgesetze i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB, weil es gar nicht um Schadensersatz gehe. Mehrere Oberlandesgerichtsurteile verneinen deshalb auch den Versicherungsschutz durch eine D&O-Versicherung.1 Doch seit BGH ZIP 2015, 71 soll der aus dem Schadensrecht stammende Grundsatz des Vorteilsausgleichs gelten. Der Verfasser löst die Widersprüche durch Nachweis der Haftungsdogmatik im Sinne allgemeinen Schadensrechts auf.


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