Mitte des Jahres 2008 befand sich der über Darlehen die GmbH finanzierende Gesellschafter in einer vermeintlich klar “geregelten“ Welt. Seither ist die steuerliche Behandlung der Gesellschafterdarlehen aufgrund von Gesetzesänderungen und Rechtsprechung unter enormen Druck geraten. In diesem Beitrag wird diese Entwicklung seit dem Jahr 2009 dargestellt, die nunmehr in der Einführung des § 17 Abs. 2a EStG einen vorläufigen Höhepunkt gefunden hat. Der Beitrag ist bewusst auf die Darlehensgewährung seitens eines Gesellschafters beschränkt und berührt weitere Formen der Unternehmensfinanzierung nur am Rande.
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