Nach stetiger Judikatur des BGH ist ein Beschluss über die Einziehung eines GmbH-Anteils entsprechend § 241 Nr. 3 AktG nichtig, wenn bereits bei Beschlussfassung feststeht, dass sich der Abfindungsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters nicht aus dem freien Gesellschaftsvermögen bestreiten lässt. Der Beitrag unternimmt unter Berücksichtigung jüngerer BGH-Rechtsprechung eine begriffliche Annäherung an das Kriterium des “Feststehens“ und schlägt zur Verhinderung einer Unterbilanz das Instrument der internen Patronatserklärung vor.
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