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Resumen de Verlustausgleichsanspruch kraft Auftrags?

Christian Koehler

  • Besteht ein Gewinnabführungsvertrag, ist das gewinnempfangende Unternehmen verpflichtet, etwaige Verluste der gewinnabführenden Kapitalgesellschaft auszugleichen. Für die Aktiengesellschaft folgt dies aus § 302 Abs. 1 AktG. Nach ganz h.M. soll § 302 AktG analog auf die GmbH Anwendung finden. Vereinzelt wird die Verpflichtung zum Verlustausgleich mit verschiedenen Begründungen aus dem Auftragsrecht, namentlich aus § 670 BGB abgeleitet. Zuletzt hat Christoph Schreiber (GmbHR 2018, 1003) sich der Geltung der Verlustausgleichspflicht angenommen und festgestellt, dass sie jedenfalls bei Bestehen eines Beherrschungsvertrages aus § 670 BGB herzuleiten ist. Der hiesige Beitrag widmet sich der Frage, ob die Verlustausgleichspflicht bei einem Gewinnabführungsvertrag mit einer GmbH aus dem Auftragsrecht hergeleitet werden kann.


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