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Resumen de Sacheinlagen bei der UG (haftungsbeschränkt) und GmbH

Roland Karl

  • Der Beitrag setzt sich mit dem Sacheinlageverbot und dem Sachagio einschließlich steuerrechtlicher Implikationen des Einbringungsvorgangs auseinander. Das Sacheinlageverbot verbietet jeden sacheinlagebezogenen Leistungsaustausch, bis die gesellschaftsrechtliche Vereinfachung (§ 2 Abs. 2a Satz 3 GmbHG; § 5a GmbHG; § 58a Abs. 4 GmbHG) gegenstandslos ist (Reichweite des Sacheinlageverbotes), was im Einzelnen aufzuzeigen sein wird. Das gilt auch für die gesetzlich nicht explizit geregelten Rechtsfolge bei einem Verstoß gegen das Sacheinlageverbot. Beim Sachagio verläuft die Diskussion zu verschiedenen Punkten (Registerkontrolle, Kapitalerhaltung, Verjährung) im Kern um die Frage, ob das Sachagio an der Kapitalaufbringung teilnimmt oder nicht. Je nachdem, wie man diese Ausgangsfrage beantwortet, wird die Beantwortung der einzeln diskutierten Punkte ausfallen. In steuerrechtlicher Hinsicht sind die zuvor gesellschaftsrechtlich besprochenen Enbringungsvorgänge zu diskutieren.


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