Der mit dem ARUG II neu geschaffene § 87a AktG macht dem Aufsichtsrat detaillierte Vorgaben zur Ausgestaltung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder. Der Beitrag erläutert die neuen Vorgaben zur Vorstandsvergütung und zeigt insbesondere die aus Sicht der Praxis größten Herausforderungen für Aufsichtsräte börsennotierter Gesellschaften bei der Formulierung eines aktienrechtskonformen Vergütungssystems.
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