Am 20. 12. 2019 ist die Neuregelung des § 26 WpÜG in Kraft getreten. Damit reagiert der Gesetzgeber auf bislang bestehende Umgehungsmöglichkeiten der Sperrfrist bei öffentlichen Angeboten. Der folgende Beitrag zeigt die Änderungen zur bisherigen Rechtslage auf und nimmt eine Bewertung der Gesetzesänderung vor.
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