Lea Katharina Kumkar, Wiebke Voß
Die COVID-19-Pandemie erschüttert gegenwärtig die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von langfristigen Gewerberaummietverträgen in ihren Grundfesten: Angesichts eingebrochenen Publikumsverkehrs und hoheitlich angeordneter Ladenschließungen sind die angemieteten Räumlichkeiten kaum noch zum Geschäftsbetrieb nutzbar, die Mieter von den laufenden Mietzinszahlungspflichten vielfach überfordert. Während der Gesetzgeber bereits mit einem umfassenden Maßnahmenpaket auf diese (und andere) Pandemiefolgen reagiert hat, scheint ein tradiertes Rechtsinstitut des deutschen Rechts als Lösungsansatz geradezu prädestiniert: die Störung der Geschäftsgrundlage. Der Beitrag plädiert angesichts der krisenbedingt unvorhergesehenen Verschiebungen des vertraglichen Äquivalenzverhältnisses für einen Anspruch auf Anpassung der Zahlungsverpflichtung nach § 313 BGB und argumentiert, dass ein Rekurs auf das Rechtsinstitut der Grundlagenstörung ungeachtet der gesetzgeberischen Intervention möglich bleibt.
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