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Die (uneffektive) Mehrwertsteuererhebung in der materiellen Insolvenz

    1. [1] Hochschule für Finanzen NRW in Nordkirchen
  • Localización: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ISSN 0723-9416, Vol. 41, Nº. 17, 2020, págs. 801-807
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Die Europäische Union finanziert sich u. a. über das unionsweite Mehrwertsteueraufkommen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, in ihren Hoheitsgebieten eine effektive Mehrwertsteuererhebung zu gewährleisten. Es ergeben sich Spannungsverhältnisse zu den nationalen Insolvenzregimen, die den Gläubigern – und damit auch den Steuergläubigern – regelmäßig Forderungsverluste/-verzichte abverlangen. In Deutschland haben der mit dem HBeglG 2011 eingeführte § 55 Abs. 4 InsO und die sog. Doppelberichtigungsrechtsprechung des BFH bewirkt, dass der Fiskus im Eröffnungsverfahren und im eröffneten Insolvenzverfahren vereinnahmte Mehrwertsteuerbeträge effektiver als zuvor erheben kann (Frintrup, ZIP 2019, 1101). Gegenstand dieser Abhandlung ist die – bislang unionsrechtlich kaum beachtete – Frage nach dem Umgang mit der Mehrwertsteuer, die der insolvenzreife Schuldner vor dem Eröffnungsverfahren begründet und vereinnahmt, aber nicht an das Finanzamt abgeführt hat.


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