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Resumen de The Office of the High Commissioner on Human Rights and the abolition of the death penalty

Zaved Mahmood

  • Heuer jährt sich zum zwanzigsten Mal das Inkrafttreten des zweiten Zusatzprotokolls des UN-Zivilpaktes, welches die Mitgliedsstaaten zur Abschaffung der Todesstrafe aufruft. Die Vertragsstaaten verpflichten sich nicht nur, die Todesstrafe abzuschaffen, sondern gleichzeitig, nicht mit ausführenden Staaten zu kooperieren. Auch wenn bis jetzt erst 74 Staaten das Abkommen ratifiziert haben, hat sich die Zahl der Länder, die die Todesstrafe formal abgeschafft haben, verdreifacht. Auch haben in den letzten Jahren immer mehr Staaten konkrete Schritte zur Abschaffung unternommen, wie etwa die Umwandlung der Todesstrafe in lebenslange Haft. Aber auch in Staaten, welche die Todesstrafe anwenden, lassen sich in zunehmenden Maße Tendenzen zu deren Beschränkung beobachten. Dies geschieht entweder durch die Rechtsprechung, so geschehen in Kenia oder Bangladesch, oder den Gesetzgeber. Auch internationale Organisationen fordern regelmäßig Staaten zur Abschaffung auf, wie etwa die Generalversammlung oder der Menschenrechtsgerichthof. Auch wenn positive Entwicklungen zu betonen sind, gilt es noch viele Herausforderungen zu bewältigen, da einige Staaten den Anwendungsbereich der Todesstrafe noch erweitert haben


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