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States’ obligation to influence public opinion under international law - capital punishment and public opinion

    1. [1] National University of Ireland

      National University of Ireland

      Irlanda

  • Localización: Working together towards the universal abolition of the death penalty, / Maria Loredana Idomir (ed. lit.), Matthias Keuschnigg (ed. lit.), Michael Platzer (ed. lit.), 2012, págs. 68-73
  • Idioma: inglés
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Nach der Meinung vieler Staaten ist die die Abschaffung der Todesstrafewegen der entgegenstehenden öffentlichen Meinung nicht möglich. Um diese Meinung zu erheben, bedienen sich die damit befassten Regierungen verschiedener Instrumente. Beispielsweise wurde in Irland das Volk vor der verfassungsmäßigen Abschaffung der Todesstrafe befragt, während In den Vereinigten Staaten intensiv Meinungsumfragen durchgeführt wordensind. Laut einer solchen Studie des Gallup-Institutes, die im vorigen Monat erhoben worden ist, ist die Zustimmung in den USA zur Todesstrafe auf den niedrigsten Stand seit 1972 gefallen. Während 1994 noch 80 Prozent eine solche befürwortet haben, sank dieser Wert auf lediglich 61 Prozent. Die Regierung der Volksrepublik China erhebt die öffentliche Meinung hauptsächlich über das Internet und hier vor allem über den Mini-Blog Wei Bo, auf den über 200 Millionen Nutzer zugreifen. Diese, auf Basis des Internet ermittelte, öffentliche Meinung übt teilweise großen Einfluss auf die Rechtsprechung in Prozessen, in welchen die Todesstrafe gefordert wird, aus.So berücksichtigten etwa zwei diesjährige Todesurteile, beide folgten auf Prozesse mit hoher öffentlicher Anteilnahme und betrafen Yao Jiaxin bzw. Li Changkui, in hohem Maße die ermunternden Zurufe aus dem Internet. Andererseits finden sich auch große Fälle, in welchen das Urteil der öffentlichen Stimmung widersprach, aber nach Verkündigung akzeptiert wurde, wie etwa in den Fällen Li Jingquan und Sun Weiming geschehen. Aus diesem Blickwinkel ist also festzustellen, dass öffentliche Meinung gesteuert werden kann und zwar nicht allein von Gerichten sondern auch durch Regierungen. Die Erfolge von Regierungen, die Öffentlichkeit zu erziehen, informieren und auszubilden und vorherrschende Meinungen zu ändern sind in verschiedensten Bereichen – von Frauenrechten, Diskriminierung, Menschenhandel, internationalem Terrorismus, Kinderarbeit bis zu Adoption – eindrucksvoll nachgewiesen worden. Um dies zu erreichen, wurde erfolgreich eine Reihe von Maßnahmen in Verbindung mit landesweiten Projekten und Strategien zur Sensibilisierung der Bevölkerung entwickelt. Manche dieser Maßnahmen fanden Eingang in internationale Übereinkommen und wurden so für die Vertragsstaaten verpflichtend. Zu nennen wären beispielsweise die UN-Konvention gegen Rassismus (Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung), die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen oder die UN-Konvention für die Rechte der Kinder. Bezüglich der Todesstrafe finden sich selten Staaten, die ähnliche Maßnahmen ergreifen, weshalb es hilfreich wäre, eine dahingehende Verpflichtung völkerrechtlich zu verankern. Zu beginnen wäre mit Paragraph 2 Artikel 1 des zweiten Fakultativprotokolls des UN-Zivilpaktes (Second Optional Protocol tothe International Covenant on Civiland Political Rights): gemäß dieser Bestimmung sind die Vertragsstaaten aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Todesstrafe abzuschaffen. Weiters muss der UN-Zivilpakt selbst erwähnt werden, der das Recht auf Leben zum Leitbild erhebt und kontinuierliche Anstrengungen und stufenweise Umsetzung fordert. All diese Maßnahmen, die auf die Abschaffung der Todesstrafe abzielen, sollten, entsprechend der allgemeinen Erläuterung Nr. 6 des UN-Zivilpakte und der Präambel des zweiten Fakultativprotokolls, als Fortschritt zum Genuss des Rechtes auf Leben aufgefasst werden. Wenn es uns gelingt festzulegen, dass diese Entwicklung notwendig ist, könnte Paragraph 2 Artikel 2 des UN-Zivilpaktes geltend gemacht werden und man somit argumentieren, dass Maßnahmen zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung ein „notwendiger Schritt“ sind, um das Recht auf Leben, wie es im Zivilpakt verankert ist, zu verwirklichen. Die Natur des Rechts auf Leben erklärt auch Artikel 40, die Berichtspflicht der Mitgliedstaaten. Gemäß diesen Grundsätzen sind die Vertragsstaaten aufgefordert, auf negative Einstellungen und Vorurteile einzuwirken, Exekutivorgane und andere Ausführende zu sensibilisieren und die öffentliche Meinung mittels Bildungsprogrammen, von der öffentlichen Hand unterstützen Informationskampagnen und die Massenmedien zu beeinflussen. Ähnliche Anliegen fanden bereits in regionale Vertragswerke Eingang. Artikel 25 der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Völker deutet an, dass Staaten verpflichtet sind, durch Bildung und Veröffentlichungen die Menschenrechte zu fördern. Und Artikel 26 der Amerikanischen Menschenrechtskonvention ordnet den Vertragsstaaten implizit an, Regelungen zur zu verabschieden, welche Schritt für Schritt die Menschenrechte zu garantieren, auch wenn in der Bestimmung wörtlich von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten die Rede ist. Wenn auch nicht automatische Folge, führt die Todesstrafe oft zu Folter oder unmenschlicher bzw. erniedrigender Behandlung. Deshalb kann man von Staaten erwarten, relevante Informationen über Artikel 10 der UN-Konvention gegen Folter, die allgemeine Bemerkung Nr. 20 und die Richtlinien für Artikel 40 des UN-Zivilpaktes an die Bevölkerung und im speziellen an Juristen weiterzugeben. Zusammenfassend ist zu sagen, dass Staaten erfolgreich daran arbeiten, die öffentliche Meinung betreffend Themen wie Diskriminierung, Frauen, Kinder und Bürgerrechte zu verändern. In Bezug auf die Todesstrafe bleibt festzuhalten, dass für Staaten, die wirklich denken, die öffentliche Meinung wäre Grund genug, an der Todesstrafe festzuhalten, es an der Zeit ist, ihrer Verpflichtungnachzukommen und diese Meinung zu beeinflussen. Abschließend möchte ich noch auf eine Frage in Bezug auf die chinesische Fernsehsendung Interview BeforeExecutions eingehen. Diese Interviews sind von Chinesen, vor allem in der Provinz He Nan, verfolgt worden, ohne dabei aber Einfluss auf nationaler Ebene zu erreichen. Zumindest hat es keine großen Teile des chinesischen Volkes berührt oder eine öffentliche Diskussion über die Abschaffung der Todesstrafe angeregt. Die Absicht der Journalistin Ding Yu und ihres Teams ist es, zukünftige Verbrechen zu verhindern. Sie wählen dazu die Vorgehensweise, mit zum Tode Verurteilten über das Entstehen ihrer Motive zu sprechen und mit Experten Möglichkeiten zu analysieren, solch fatale Handlungen zu vermeiden. Obwohl offen bleibt, ob diese Interviews diesem Ziel dienen können, sind Ding Yus Gespräche mit Todeskandidaten ehrlich und unvoreingenommen.Ihre Selbsteinschätzung dürfte wohl zutreffen, dass sie weder Engel noch Teufel, sondern Zeugin und oft letzte Person ist, die diese Verurteilten treffen. Jedenfalls ist es wichtig festzuhalten, dass dieses Format die wichtigen Fragen bezüglich der Todesstrafe nur am Rande streift, wie etwa das unvermeidbare Risiko, die Todesstrafe auch an unschuldigen Menschen zu vollziehen, das Todeszellensyndrom und ob China ein rückschrittliches Land bleiben soll. Freilich haben Nachrichtenmedien und Juristen eine gewichtige Rolle bei der Enthüllung solcher Probleme gespielt und so zur öffentlichen Diskussion über die Todesstrafe ermutigt. Es muss auch festgehalten werden, dass diese beiden Gruppen verschiedene Zugänge zur Thematik haben: Während Medien den Fokus eher darauf legen, unschuldige Personen vor einer ungerechtfertigten Verurteilung zu schützen, haben sich chinesische Juristen bereits ein Abkommen geeinigt, die Todesstrafe gänzlich abzuschaffen.


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