Der Nominierungsausschuss ist aus der Praxis der börsennotierten Gesellschaften nicht mehr wegzudenken. Daran will auch der Deutsche Corporate Governance Kodex 2020 nichts ändern. Im Gegenteil: Bei der bisherigen Ziff. 5.3.3 DCGK 2017 handelt es sich um eine der wenigen Bestimmungen, die es sprachlich und inhaltlich (fast) unverändert in den neuen Kodex geschafft haben. Das ist – wenn auch gleichsam gegen den Trend – Anlass genug für eine kritische Bestandsaufnahme.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados