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Resumen de Ansprüche des Pensions-Sicherungs-Vereins nach § 303 AktG gegen die ehemals beherrschende Gesellschaft eines Vertragskonzerns nach Insolvenzeröffnung

Christoph Thole

  • Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) ist bekanntlich einer der zentralen Gläubiger in vielen Unternehmensinsolvenzverfahren. Weniger untersucht ist, ob und in welcher Höhe dem PSV Ansprüche aus § 303 AktG gegen eine ehemals über einen Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag beherrschende Gesellschaft zustehen, nachdem aufgrund der Insolvenzeröffnung über das Vermögen bei der abhängigen Gesellschaft Ansprüche von versorgungsberechtigten Arbeitnehmern im Hinblick auf eine betriebliche Altersversorgung auf den PSV gem. § 9 Abs. 2 BetrAVG übergegangen sind. Diese – im Einzelnen höchst komplexe – Frage stellt sich meist im Kontext einer Doppelinsolvenz, in der sowohl über das Vermögen der abhängigen als auch der herrschenden Gesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet, deshalb der Unternehmensvertrag zwischen den Gesellschaften dieses Vertragskonzerns beendet und nunmehr die Frage zu beantworten ist, ob ein Anspruch aus § 303 AktG im Insolvenzverfahren der ehemals beherrschenden Gesellschaft zur Insolvenztabelle angemeldet werden kann.


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