Grenzüberschreitende Verschmelzungen gehen für Gesellschafter mit dem Risiko einher,dass der Wert ihrer bisherigen Beteiligung sich nicht in einem angemessenen Umtauschverhältniswiderspiegelt. Deswegen sieht die Umwandlungsrichtlinie ein Recht auf Verbesserungdes Umtauschverhältnisses vor, das allerdings in “parallelen Spruchverfahren“ vonden Gesellschaftern jeder an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft durchzusetzenist. Der Beitrag analysiert dieses neue Schutzkonzept und die daraus erwachsendenProbleme und stellt einen möglichen Lösungsansatz auf der Grundlage des geltendenRechts vor.
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