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Resumen de Zur Bewertung von Geschäften mit nahestehenden Personen

Jochen Vetter

  • Nachdem die Zweite Aktionärsrechterichtlinie in Kraft getreten und deren Umsetzungin deutsches Recht durch das ARUG II weitgehend abgeschlossen ist, geht es nun daran,die sich in der Praxis ergebenden Auslegungsprobleme zu klären. Im Hinblick auf dieRegelungen zu Related Party Transactions betrifft dies insbesondere die Bewertungvon Geschäften mit nahestehenden Personen nach § 111b Abs. 1 AktG, bei der sich eineVielzahl von Einzelfragen stellt. Mit deren Beantwortung befasst sich der Beitrag.


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