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Resumen de Das Genehmigte Kapital gem. § 55a GmbHG im Vergleich zu anderen Gestaltungsoptionen – Gibt es Alternativen?

Christian Schulte

  • Mit dem MoMiG im Jahre 2008 hat der Gesetzgeber durch Einführung des § 55a GmbHG die Möglichkeit einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital für die GmbH eröffnet. Die Praxis konnte inzwischen über 10 Jahre Erfahrung mit dem genehmigten Kapital bei der GmbH sammeln. Da der mit dieser Form der Kapitalerhöhung verbundene “bürokratische“ Aufwand die Vorteile oftmals wieder kompensiert, stellt sich aber die Frage nach Alternativen. Hierfür kommen einerseits der so genannte “Schubladen“-Beschluss als auch eine “Vollmachtslösung“ in Betracht. Die Untersuchung zeigt, dass allein die “Vollmachtslösung“ eine wirklich gangbare Alternative zum genehmigten Kapital darstellt.


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