Mannigfache Formen des Geistigen Eigentums prägen das Wirtschaftsleben, aus Unternehmenssicht allerdings in ganz unterschiedlicher Weise. Innovationsstarke Großunternehmen leisten sich einen Wettlauf um Erfindungen, Marken und Design, Verlage, IT- und Softwarehäuser gründen ihr Geschäftsmodell auf Urheberrechte, KMUs bauen auf betriebliches „Know-how“ und Lieferanten- und Kundenbeziehungen, Kleinstunternehmen aus Handwerk und Dienstleistung nutzen Geschäftsbezeichnungen und Internet-Domains. Unabhängig von der Unternehmensgröße und Branche spielen Daten als Vermögenswerte – eingebunden in das Datenschutzrecht – eine immer größere Rolle. Das Thema ist unterdessen auch bei der Insolvenzverwaltung angekommen, wenngleich die zentrale Frage, ob sich eine nähere Befassung mit immateriellen Wirtschaftsgütern lohnt, wesentlich von ihrer monetären Bewertung abhängt. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die derzeit aktuellen Fragen. Nach einem Blick auf die Frage der Bewertung (I) behandelt er einzelne immaterielle Güter mit ihren Bezügen zur Insolvenz (II), geht auf die durch den Koalitionsvertrag wieder aufgegriffene Diskussion um die Insolvenzbeständigkeit von Lizenzen ein (III) und schließt mit einem knappen Blick auf Verwertungsfragen (IV).
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados