Rupprecht Podszun, Adrian Deuschle
Einstweilige Maßnahmen spielten bisher im europäischen und deutschen Kartellrecht kaum eine Rolle. Verantwortlich dafür sind die strengen materiellen Voraussetzungen, aber auch sonstige Parameter tragen zum Schattendasein einstweiliger Maßnahmen bei. Im Fall Broadcom hat die Kommission zum ersten Mal einstweilige Maßnahmen erlassen. Der GWB-Referentenentwurf sieht vor, dass die Hürden für den Erlass einstweiliger Maßnahmen abgesenkt werden. Solche Maßnahmen werden aber Ausnahmen bleiben. Insbesondere sind sie nicht dazu geeignet, das Kartellrecht allgemein schneller zu machen.
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