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Resumen de Der besondere Kündigungsschutz eines schwerbehinderten Geschäftsführers einer GmbH i.S.d. §§ 168, 174 Abs. 1 SGB IX

Karsten Haase

  • Die Beantwortung der Frage, ob ein schwerbehinderter Geschäftsführer unter den besonderen Kündigungsschutz nach §§ 168, 174 SGB IX fällt, steht und fällt mit der Beantwortung der jahrzehntealten Frage, ob ein Geschäftsführer Arbeitnehmer der GmbH sein kann. § 611a BGB sowie §§ 168, 174 SGB IX n.F. sind bei der Beantwortung dieser Frage wenig hilfreich, bieten sie doch nur “alten Wein in neuen Schläuchen“. Nach Auffassung des Verfassers dieses Beitrags verspricht jedoch das europäische Recht Hilfe. Nach einer Gegenüberstellung der aktuellen Rechtslage nach deutschem und europäischem Recht folgt eine eingehende Auseinandersetzung mit der Milkova-Entscheidung des EuGH v. 9.3.2017 – C-406/15, anhand derer die Frage nach einem besonderen Kündigungsschutz zu Gunsten des schwerbehinderten Fremdgeschäftsführers sowie des schwerbehinderten Minderheits-Gesellschaftergeschäftsführers ohne maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschafterversammlung zu beantworten ist.


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