Ausgehend von der Entscheidung des BGH zur mangelnden Anwendbarkeit von § 179a AktG auf die GmbH entwickelt der Autor eine rechtsformübergreifende Lösung zu den aus dieser Entscheidung folgenden Praxisproblemen in Bezug auf Gegenstände, Mehrheiten und Formerfordernissen von Gesellschafterbeschlüssen in Bezug auf Gesamtvermögensgeschäfte. Danach ist zu differenzieren zwischen Beschlüssen, die lediglich die Geschäftsführungsmaßnahme zum Gegenstand haben und solchen, die den Unternehmensgegenstand bzw. den Zweck der Gesellschaft an das Gesamtvermögensgeschäft anpassen oder die die Grundlage der Liquidation der Gesellschaft bilden.
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