Die Telekommunikationsordnung findet sich angesichts der politischen Zielvorgabe einer „Gigabit“-Gesellschaft in einem Umbruchprozess. Auch wenn daher der Infrastrukturwettbewerb zwangsläufig zurückgedrängt und der Dienstewettbewerb eine größere Rolle spielen wird, sind zentrale wettbewerbsrechtliche Leitplanken zu beachten. So ist eine Verdrängung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus zu vermeiden. Der Staat sollte und darf nicht in die Rolle des staatlichen Leistungsbereitstellers zurückfallen. Kostenlose kommunale WLAN-Angebote sind daher grundsätzlich ebenso problematisch wie eine staatliche Infrastrukturgesellschaft im Mobilfunkbereich. Eine „Gigabit“-Gesellschaft lässt sich mit maximal möglichen wettbewerblichen Elementen am besten verwirklichen..
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