Neben Unternehmenskäufen sind Verschmelzungen seit langem ein probates Mittel, um Aktiengesellschaften (wirtschaftlich und rechtlich) zusammenzuführen. Dies gilt insbesondere auch für Konzerngesellschaften. In diesem Zusammenhang stellt sich im Hinblick auf eine möglichst schnelle und effiziente Umwandlung häufig die Frage, inwieweit auf einzelne, gesetzlich vorgesehene Maßnahmen durch die Aktionäre der sich verschmelzenden Gesellschaften wirksam verzichtet werden kann. Der Beitrag befasst sich im Detail mit den einzelnen Verzichtsmöglichkeiten sowohl bei einer Verschmelzung deutscher Aktiengesellschaften, bei einer SE-Gründung durch Verschmelzung sowie bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung.
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