Der Begriff geplante Obsoleszenz umschreibt die seitens des Herstellers beabsichtigte Produktlebenszyklusverkürzung. In Frankreich wurde diese im Jahr 2015 explizit unter Strafe gestellt. Der Beitrag untersucht die entsprechende Rechtslage in Deutschland. Nach Auffassung des Verfassers stellt die bewusste Lebenszeitverkürzung zwar keinen Betrug gegenüber dem späteren Käufer dar, jedoch sei der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt, auch wenn die entscheidende Handlung noch nicht an einer fremden Sache vollzogen wird.
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