Systemrisiken bedrohen die Stabilität zentraler gesellschaftlicher und natürlicher Systeme, und schon der berühmte Flügelschlag eines Schmetterlings kann dazu führen, dass sich die Risiken realisieren. Die Abwehr systemischer Risiken zählt deshalb zu den wesentlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.
Das verwaltungsrechtliche Instrument der Aufsicht hat in der Vergangenheit wenig zur Bewältigung dieser Herausforderung beigetragen. In Reaktion auf die Finanzkrise haben die Gesetzgeber auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene jedoch damit begonnen, die Aufsichtsarchitektur zu reformieren, um sie in die Lage zu versetzen, Systemrisiken effektiv entgegenzuwirken. Der Beitrag geht angesichts dessen der Frage nach, welche Eigenheiten systemische Risiken kennzeichnen und welche Anforderungen eine mit ihrer Abwehr beauftragte Aufsicht daher erfüllen muss.
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