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Die Europäische Integration und das Grundgesetz: Die Rechtsprechung des BVerfG zwischen Integrationsbeförderung und Integrationsbegrenzung

  • Autores: Matthias Jestaedt
  • Localización: Osaka University law review, ISSN 0472-1381, Nº. 64, 2017, págs. 43-110
  • Idioma: alemán
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  • Resumen
    • Für die Antwort auf die Frage, welchen rechtlichen Rahmen das deutsche Grundgesetz der Europäischen Integration, genauer: der Integration Deutschlands in die Europäische Union, setzt, kommt es entscheidend auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an. Dieses hat sich mittlerweile in bald 30 Senatsentscheidungen mit rund 1.500 Druckseiten dazu eingehend geäußert und klar positioniert. Entgegen einer innerhalb und insbesondere außerhalb Deutschlands verbreiteten Behauptung verfolgt das Bundesverfassungsgericht dabei keinen einseitig integrationsbegrenzenden Kurs nationaler Souveränitäts- oder Identitätsbehauptung.

      Vielmehr – und das ist zentraler Gegenstand dieses Beitrags – lässt sich zeigen, dass die EU-bezogene Karlsruher Judikatur geprägt ist von einem dialektischen Ensemble integrationsbefördernder und integrationsbegrenzender Bauelemente, innerhalb dessen freilich den schrankensetzenden Aspekten in jüngster Zeit ein größeres Gewicht beigemessen wird. Bekannt ist die Karlsruher „Ja, aber“-Tenorierung, die einen Integrationsschritt im Grundsatz für verfassungskonform erklärt, aber im Einzelnen verlässliche Sicherungen der grundgesetzlichen Standards verlangt. Und selbst dort, wo das Bundesverfassungsgericht die grundgesetzlichen Integrationsgrenzen herausstreicht – Stichworte sind hier zuvörderst die ultra vires-Kontrolle und die Identitätskontrolle –, tut es dies unter Rücksichtnahme auf und im Bemühen um die unionsrechtliche Perspektive, deren wichtigster Protagonist der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ist.


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