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Resumen de Konditionenmissbrauch nach § 19 GWB durch Datenschutzverstoß – Der Facebook-Fall des Bundeskartellamts

Reinhard Ellger

  • Der Beitrag befasst sich mit der am 06.02.2019 ergangenen Facebook-Entscheidung des BKartA, durch die das Amt Facebook die Verwendung bestimmter Klauseln zur Verarbeitung von Nutzer-Daten untersagt und Facebook dazu verpflichtet, den Abschluss von Verträgen mit seinen Nutzern nicht von der Einwilligung zur Verarbeitung von Daten abhängig zu machen, die Facebook von den Webseiten Dritter bezieht. Nach einer Analyse der Feststellungen des BKartA zu Marktabgrenzung und Marktbeherrschung wendet sich der Aufsatz im Schwerpunkt der Frage zu, ob und unter welchen Voraussetzungen der Verstoß gegen außerkartellrechtliche Rechtsnormen, wie etwa der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, einen Ausbeutungsmissbrauch nach § 19 Abs. 1 GWB begründen kann und schlägt vor, anders als das BKartA, das eine „normative Kausalität“ zugrunde legt, eine strikte Verhaltenskausalität zwischen Marktbeherrschung und Durchsetzung unzulässiger Vertragsklauseln zu fordern. Dadurch soll eine unangemessene Ausweitung des Anwendungsbereichs des Kartellrechts verhindert werden.


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