Mit der Gazprom-Entscheidung hat die Kommission nicht nur die freie grenzüberschreitende Lieferung von Erdgas und wettbewerbliche Preise in Mittel- und Osteuropa sichergestellt. Sie hat auch klargestellt, dass die europäischen Wettbewerbsregeln für alle im Binnenmarkt tätigen Unternehmen gelten, unabhängig von ihrem Sitz, und paradigmatisch gezeigt, wie sie territoriale Beschränkungen und unangemessene Preise im Rahmen von Artikel 102 AEUV analysiert und welche marktbasierten Zusagen möglich sind, um solche Bedenken auszuräumen. Weiterhin befasst sich der Beitrag mit den Gründen, die für eine Zusagenentscheidung anstelle einer Verbotsentscheidung gesprochen haben, und weist auf die zukunftsweisenden Aspekte der Entscheidung hin.
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