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Resumen de Vertretung der AG im Rechtsstreit mit dem Abschlussprüfer

Eberhard Vetter

  • In seinem Urteil vom 20.3.2018 im Fall DTB Deutsche Biogas AG hat der BGH erstmals die Vertretung der AG durch den Aufsichtsrat im Rechtsstreit mit einem nach § 111 Abs. 2 Satz 2 AktG zur Durchführung einer internen Untersuchung beauftragten Sachverständigen bejaht. Der Beitrag geht der Frage nach, ob und inwieweit das BGH-Urteil auch bei der Führung eines Rechtsstreits mit dem Abschlussprüfer von Bedeutung ist, der vom Aufsichtsrat gem. § 111 Abs. 2 Satz 3 AktG beauftragt worden ist.


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