Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung avanciert der Datenschutz endgültig zu einer wesentlichen Compliance-Aufgabe. Die Verordnung erhöht nicht nur die datenschutzrechtlichen Anforderungen an Unternehmen, sondern verschärft auch deren Sanktions- und Haftungsrisiken. Vor diesem Hintergrund nimmt der Beitrag die bisher noch kaum gewürdigten gesellschaftsrechtlichen Implikationen der DS-GVO in den Blick. Dabei beleuchtet er insbesondere die Verantwortung und Haftung von Vorständen für datenschutzrechtliche Fragestellungen.
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