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Resumen de Ausschluss eines Gesellschafters aus der GmbH: Alternativen zur Einziehung

Rüdiger Werner

  • Ein GmbH-Gesellschafter kann grundsätzlich dadurch zwangsweise aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, dass die Gesellschafterversammlung bei Vorhandensein einer entsprechenden satzungsmäßigen Ermächtigung die zwangsweise Einziehung der von dem auszuschließenden Gesellschafter gehaltenen Geschäftsanteile oder die Verpflichtung des Betroffenen zur Abtretung seiner Geschäftsanteile an die Gesellschaft, einen Mitgesellschafter oder einen familienfremden Dritten beschließt. Die Zwangsabtretung ist mit dem grundsätzlichen Nachteil behaftet, dass der auszuschließende Gesellschafter mitwirken muss und die Mitwirkung eines nicht mitwirkungswilligen Gesellschafters daher im Notfall erst eingeklagt werden muss. Es stellt sich daher die Frage, inwieweit dem durch vertragliche Regelungen begegnet werden kann.


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