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Resumen de Die „ECN+“-Richtlinie (EU) 2019/1 und das deutsche Kartellordnungswidrigkeitenrecht

Hans Achenbach

  • Der Beitrag analysiert die Anfang 2019 publizierte Richtlinie 2019/1 in ihrer Bedeutung für die Verhängung und Zumessung von Geldbußen und für das darauf bezogene Verfahrensrecht sowie ihre Auswirkungen auf das deutsche Recht der Kartellordnungswidrigkeiten und des Kartellbußgeldverfahrens. Er hebt hervor, dass die Richtlinie die Entscheidung in Art. 5 der europäischen KartellverfahrensVO 1/2003 für die grundsätzliche Maßgeblichkeit des innerstaatlichen Rechts nicht beseitigt. Sie verlangt aber die Anwendung des Unternehmensbegriffs i.S. der Rechtsprechung der Unionsgerichte, einschließlich der Ausdehnung der Schuldnerstellung für Geldbußen auf Muttergesellschaften und rechtliche bzw. wirtschaftliche Nachfolger, sowie ein Geldbußhöchstmaß von mindestens 10 % des weltweiten Umsatzes des gesamten Unternehmens in diesem Sinne. Außerdem fordert die Richtlinie eine stärkere Stellung der Kartellbehörde als bisher im nationalen gerichtlichen Verfahren wegen Kartellordnungswidrigkeiten. Der Verfasser plädiert dafür, die Praxis der europäischen Organe und Gerichte im Hinblick auf die dogmatischen Grundlagen sowie ihre Vereinbarkeit mit der EU-Grundrechtecharta und der EMRK mehr als zuvor kritisch zu begleiten.


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