Due Diligence ist auch für Anwälte haftungsträchtig. Einschränkungen des Prüfungsumfangs und Annahmen in Bezug auf nicht geprüfte Sachverhalte sollten aber nicht zur Folge haben, dass Untersuchungen und Hinweise im Due-Diligence-Bericht für den Mandanten wesentliche Verhältnisse der Zielgesellschaft nicht ausreichend berücksichtigen. Der Beitrag stellt Vorgehensweisen dar, wie dem Interesse des Mandanten an einem risikoorientierten Vorgehen und dem des Anwalts an Limitierung von Prüfungsumfang und Haftung Rechnung getragen werden kann. Dabei wird auch auf die Red-Flag Due Diligence eingegangen.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados