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Resumen de Der Schutzgesetzcharakter von Buchführungspflichten im Rahmen deliktischer Geschäftsleiterhaftung

Tilman Schlosser, Jonas Stephan-Wimmer

  • Mit seinem Urteil vom 11.12.2018 – II ZR 455/17 hat der zweite Zivilsenat des BGH den §§ 283 Abs. 1 Nr. 5–7, 283b StGB – den sog. Buchdelikten – die Schutzgesetzeigenschaft i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB abgesprochen und somit die grundsätzliche Diskussion über den Schutzgesetzcharakter von Buchführungspflichten im Rahmen deliktischer Haftung abermals aufleben lassen. Die Entscheidungsrelevanz für Lehre und Praxis wird durch die höchstrichterlich bisher bewusst offen gelassene Einordnung der Buchdelikte als Schutzgesetze unterstrichen. Das aktuelle Urteil und eine in der Literatur bisweilen fehlende umfassende Bewertung nehmen die Autoren zum Anlass, die unterschiedlich ausgestalteten Buchführungspflichten der geschäftsleitenden Organe auf die Passform der deliktischen Schutzgesetzhaftung zu untersuchen.


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