Die meisten GmbHs haben nicht mehr als ein oder zwei Gesellschafter, die wiederum auch selbst Geschäftsführer sind. Zweigliedrige Gesellschaften sind besonders konfliktanfällig. GmbH-Satzungen enthalten regelmäßig Klauseln, die einen Gesellschafterausschluss durch Zwangsabtretung oder -einziehung seiner Geschäftsanteile ermöglichen. Entscheidet sich ein Gesellschafter einer Zweipersonengesellschaft tatsächlich dafür seinen Mitgesellschafter aus der Gesellschaft auszuschließen, dann reagiert der andere Gesellschafter oft ebenfalls mit einem Antrag auf Gesellschafterausschluss. Ein solcher wechselseitiger Gesellschafterausschluss weist gewisse Besonderheiten sowohl im Hinblick auf seine Voraussetzungen als auch auf seine prozedurale Bewältigung auf. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtslage.
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