Nach Inkrafttreten des GmbH-Gesetzes am 10.5.1892 hat keine Novelle stärker in sein Erscheinungsbild eingegriffen als das “Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (kurz: MoMiG). Zehn Jahre liegt die MoMiG-Reform nunmehr zurück. Grund genug auch für den Strafrechtler einmal innezuhalten und die Auswirkungen Revue passieren zu lassen, die dieses große gesellschaftsrechtliche Reformprojekt für das GmbH-Strafrecht zeitigte. Zwar hatte der MoMiG-Gesetzgeber das GmbH-Strafrecht nicht im Blick. Die Neuerungen, die die MoMiG-Änderungen auf dem Feld des GmbH-Strafrechts brachten, waren gleichwohl enorm.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados