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Resumen de Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz im Außensteuerrecht

Dirk Schmidtmann

  • Mit Urteil vom 20.11.2015 hat das FG Münster neue Anforderungen an den Substanznachweis gem. § 8 Abs. 2 AStG für ausländische Kapitalgesellschaften formuliert. Die erwartete Auseinandersetzung mit diesen neuen Anforderungen ist in der Revisionsentscheidung des BFH vom 13.6.2018 jedoch ausgeblieben. Antworten auf die durch das FG Münster aufgeworfenen Fragen lassen sich aber aus den Entscheidungen des EuGH vom 20.12.2017 in der verb. Rs. Deister Holding und Juhler Holding und vom 14.6.2018 in der Rs. GS zu § 50d Abs. 3 EStG 2007/2012 ableiten. Ausgehend von den Leitlinien der EuGH-Rechtsprechung in der Rs. Cadbury Schweppes analysiert der Beitrag die Urteile des FG Münsters vom 20.11.2015 und des BFH vom 13.6.2018 hinsichtlich der Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz von ausländischen Kapitalgesellschaften. Anschließend wird die Übertragbarkeit der aktuellen EuGH-Rechtsprechung zu § 50d Abs. 3 EStG 2007/2012 auf die Interpretation einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit i.S.v. § 8 Abs. 2 AStG untersucht.


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