Ein Brexit ohne Abkommen oder auf alleiniger Grundlage des verhandelten Austrittsabkommens stellt Gesellschafter in Deutschland (noch) zahlreich bestehender Limited & Co. KGs vor erhebliche rechtliche Herausforderungen. Mit Wegfall der Niederlassungsfreiheit werden nicht nur Neugründungen unzulässig, auch für bestehende Gesellschaften lässt sich wohl kein überzeugender Weg für einen Fortbestand finden. Mit dem BrexitÜG hat der deutsche Gesetzgeber bisher keine Lösung über die bestehenden Regelungen hinaus schaffen wollen. Im Rahmen dieser Möglichkeiten bietet sich der Eintritt eines neuen Komplementärs an, der die Anteile an der Limited übernimmt, zudem kommt ein Asset Deal in Betracht.
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