Die Verfasser untersuchen insbesondere anhand von BGH-Judikaten, welche Auswirkungen die Rechtsprechungsänderung zum zwischen mehreren Steuerhinterziehungen bestehenden materiell-rechtlichen Konkurrenzverhältnis auf den entsprechenden prozessualen Tatbegriff hat. Auch wenn es kaum gesicherte Kriterien dafür gebe, wann ein Sachverhalt Teil einer Tat im Sinne des Prozessrechts darstellt, bestehe nach der Rechtsprechung eine Wechselwirkung zwischen materiell-rechtlichem und prozessualem Tatbegriff. Bei materiell-rechtlicher Tateinheit liege zumindest in der Regel eine Tat i.S.d. § 264 StPO vor, während materiell-rechtliche Tatmehrheit im Grundsatz zur Annahme mehrerer prozessualer Taten führt. Nach Ansicht der Verfasser gilt auch bei mehreren Steuerhinterziehungen der Grundsatz, dass Tatmehrheit die Annahme mehrerer Taten i.S.d. § 264 StPO bedingt.
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