Die zweite Aktionärsrechterichtlinie soll die Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit den Entscheidungen über die Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung börsennotierter Gesellschaften stärken. Die Umsetzung der Richtlinienvorgaben in deutsches Recht durch das ARUG II wirft zahlreiche neue Rechtsfragen auf, denen der Beitrag nachgeht
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