Nikolaos Paschos, Sebastian Goslar
Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 11.10.2018 vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) wurde in der juristischen Fachwelt breit diskutiert und im Rahmen des Konsultationsverfahrens von zahlreichen Stellen kommentiert. Im am 20.3.2019 vorgelegten Regierungsentwurf hat der Gesetzgeber einen erheblichen Teil der Kritik aufgegriffen. Der Beitrag stellt im Anschluss an die Ausführungen der Verfasser in AG 2018, 857 ff. die wesentlichen Änderungen vor.
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