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Ein Umsetzungskonzept für den präventiven Restrukturierungsrahmen

    1. [1] Hochschule Fulda
  • Localización: KTS: Zeitschrift für Insolvenzrecht, ISSN 1432-461X, Vol. 80, Nº. 2, 2019, págs. 161-192
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Die Richtlinie über den präventiven Restrukturierungsrahmen enthält für die Mitgliedstaaten rund 70 Optionen (» Öffnungsklauseln« ). Eine stimmige Umsetzung von so vielen Öffnungsklauseln ist aufwendig und sollte genauso wie der Richtlinienentwurf (RLE) selbst intensiv zwischen Legislative, Wissenschaft und Praxis diskutiert werden. Das gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass zwar das insolvenzrechtliche Schrifttum den Entwurff von Anfang an begleitet hat, das allgemeine wirtschaftsrechtliche und insbesondere gesellschaftsrechtliche Schrifttum jedoch bislang weniger involviert schien. Das überrascht, da zum einen eine Vielzahl van Eingriffsbefugnissen vor allem die Lieferanten, Vermieter, Banken und Anteilsinhaber treffen dürfte und zum anderen beim ESUG die Erfahrung gemacht wurde, dass eine etwas frühere Diskussion im gesellschaftsrechtlichen Schrifttum manche Kontroverse zwischen Gesellschaftsrechtlern und Insolvenzrechtlern hätte vermeiden können. Der vorliegende Beitrag schlägt nun für die ersten drei Kapitel von Titel II zum präventiven Restrukturierungsrahmen ein Umsetzungkonzept vor. Der Beitrag legt dabei den im Europäischen Parlament am 28.03.2019 verabschiedeten Richtlinientext zugrunde. Er spricht sich auf der einen Seite für »minimal-invasive« Eingriffe in die Gläubiger- und Anteilsinhaberrechte aus, da die Richtlinie einen Zeitraum betrifft, der mitunter weit entfernt von einer eingetretenen materiellen Insolvenz ist und Eingriffe zu diesem Zeitpunkt schwer zu legitimieren sind. Auf der anderen Seite versucht der Beitrag zu zeigen, dass die Restrukturierung umfassend zu verstehen ist und auch solche gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen erfasst sind, die nicht unmittelbar die Beteiligung der Anteilsinhaber betreffen. Schließlich versucht das hier vorgestellte Umsetzungskonzept auszuloten, ob und in welcher Form die Anteilsinhaber im Restrukturierungsrahmen ihre gesellschaftsrechtlichen Rechte, wie etwa Weisungsrechte, weiter nutzen können oder ob sich die jüngere Lehre von der » Vorwirkung des Insolvenzrechts « auch auf den Restrukturierungsrahmen fortentwickeln ließe.


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