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Diskussionsvorschlag: Für eine stärkere Berücksichtigung der Grundrechte der Anteilseigner bei Unternehmenssanktionen

  • Autores: Alexander Reuter
  • Localización: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ISSN 0723-9416, Vol. 40, Nº. 24, 2019, págs. 1157-1159
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Die Große Koalition plant, Unternehmenssanktionen zu verschärfen. Nach Ansicht des Verfassers liegt dies im Trend, verletzt aber die Grundrechte der Anteilseigner. Diese sind es, die in der Sache getroffen werden. Die Anteilseigner sind aber in aller Regel nicht für Rechtsverstöße verantwortlich, die Organe oder Mitarbeiter im Unternehmen begehen; in Aktiengesellschaften schneidet § 76 AktG ihnen die Teilhabe an der Geschäftsführung sogar bewusst ab. Im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Gegebenheiten lassen sich die gesetzgeberischen Ziele der Verhaltenssteuerung durch Bußgeld oder Strafe (General- oder Spezialprävention) bei den Anteilseignern mithin nicht erreichen. Ungeeignete Grundrechtseingriffe sind jedoch verfassungswidrig. Der Verfasser legt vor diesem Hintergrund einen Diskussionsvorschlag vor, mit dem sich aus seiner Sicht das Vorhaben der Koalition in verfassungsfestere Bahnen lenken ließe. Nach dem Vorschlag sollen Unternehmen nur dann sanktioniert werden können, wenn der Rechtsverstoß, den Organe oder Mitarbeiter aus dem Unternehmen heraus begangen haben, den Anteilseignern wenigstens in einem Mindestmaß materiell und unter Berücksichtigung der gesellschaftsrechtlichen Gegebenheiten zugerechnet werden kann.


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