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Resumen de § 55 Abs. 4 InsO und die unionsrechtliche Pflicht zur effektiven Mehrwertsteuererhebung

Marc Frintrup

  • Das HBeglG 2011 hat dem § 55 InsO, der die Begründung von Masseverbindlichkeiten zum Gegenstand hat, einen Abs. 4 angefügt. Demnach gelten Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners aus dem Steuerschuldverhältnis, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden sind, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeiten. Teile des Schrifttums haben die Einführung des § 55 Abs. 4 InsO zum Teil heftig als Wiedereinführung des Fiskusprivilegs (Uhlenbruck/Sinz, InsO, 14. Aufl., 2015, § 55 Rz. 105 m. w. N.) oder gar als Verfassungsverstoß (Nachtmann, Das Fiskusvorrecht im deutschen Steuerrecht, 2014, S. 189 ff.) kritisiert. Gegenstand dieses Beitrags ist eine bislang wenig beachtete unionsrechtliche Fragestellung: War die Einführung einer Regelung, die die im Eröffnungsverfahren begründeten Umsatzsteuern in Masseverbindlichkeiten umqualifiziert, unionsrechtlich geboten? Genügt § 55 Abs. 4 InsO in seiner gegenwärtigen Fassung den unionsrechtlichen Anforderungen?


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