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Zwischenschritte als ad-hoc-veröffentlichungspflichtige Insiderinformation

  • Autores: Jochen Vetter, Daniel Engel, Theresa Lauterbach
  • Localización: Die Aktiengesellschaft, ISSN 0002-3752, Nº. 5, 2019, págs. 160-169
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Eines der schwierigsten insiderrechtlichen Probleme in der Praxis ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Zwischenschritt hin zu einem Endereignis, das bei seinem Eintritt den Aktienkurs maßgeblich beeinflussen würde, selbst eine Insiderinformation darstellt. Die praktische Bedeutung ergibt sich insbesondere daraus, dass den allermeisten Insiderinformationen eine Vielzahl von Zwischenschritten vorausgeht. Die BaFin scheint hierzu gerade einen Paradigmenwechsel vollzogen zu haben, wenn sie in den aktuellen FAQs zu Art. 17 MAR ausführt, dass es für die Einstufung eines Zwischenschritts als Insiderinformation auf eine überwiegende Eintrittswahrscheinlichkeit des Endereignisses nicht mehr ankommen soll, sofern das Endereignis lediglich “nicht völlig ausgeschlossen“ ist. Der Beitrag wendet sich gegen diese undifferenzierte Bewertung von Zwischenschritten und soll zeigen, dass Art. 7 Abs. 2 und 3 MAR und die ihnen zugrunde liegende Geltl-Rechtsprechung eine abweichende, differenzierende Beurteilung erfordern, die je nach Typus des Zwischenschritts zu unterschiedlichen Ergebnissen hinsichtlich der erforderlichen Eintrittswahrscheinlichkeit des Endereignisses führt.


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