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Resumen de Anscheinsbeweis im Recht des Kartellschadensersatzes

Christian Kersting

  • Nach Auffassung des BGH (Urt. v. 11.12.2018, KZR 26/17, WuW 2019, 91 – Schienenkartell) kommt im Recht des Kartellschadensersatzes ein Anscheinsbeweis weder für die Schadensentstehung noch für die Kartellbetroffenheit in Betracht. Stattdessen nimmt er eine tatsächliche Vermutung an, der im Rahmen der freien Beweiswürdigung eine starke indizielle Bedeutung zukomme. Der Beitrag analysiert diese Entscheidung auch vor dem Hintergrund der seitens des OLG Düsseldorf (Urt. v. 23.01.2019, VI-U (Kart) 18/17, WuW 2019, 158 – Schienenkartell) geäußerten Kritik und sieht die Ablehnung des Anscheinsbeweises ebenfalls kritisch. Die Rechtsprechung des BGH genügt jedoch noch dem Effektivitätsgrundsatz, dem freilich im Rahmen der freien Beweiswürdigung Rechnung getragen werden muss.


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