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Resumen de Gerichtsstands- und Schiedsklauseln bei Schadensersatz in Missbrauchs- und Kartellfällen im Lichte des Apple-Urteils des EuGH

Carsten Krüger, Martin Seegers

  • Vereinbarungen darüber, vor welchem Spruchkörper eine Rechtsstreitigkeit ausgetragen werden soll, sind im Geschäftsverkehr gängige Praxis und beschäftigen zunehmend auch die Gerichte bei Kartellschadensersatzklagen. Im Vorabentscheidungsverfahren Apple konnte der EuGH die Vorgaben für Gerichtsstandsklauseln bei grenzüberschreitenden Verfahren in dieser Hinsicht präzisieren. In Fortentwicklung seiner früheren Rechtsprechung differenziert er zwischen Verstößen gegen Art. 101 AEUV, die grundsätzlich nur von explizit auf sie Bezug nehmenden Klauseln erfasst würden, und Verstößen gegen Art. 102 AEUV, für die eine explizite Bezugnahme grundsätzlich nicht erforderlich sei. Aus den grundlegenden Erwägungen des EuGH ergeben sich auch Hinweise für die Anwendbarkeit von Schiedsklauseln auf Kartellsachen. Im Raum steht noch die Frage, inwiefern eine Gerichtsstands- oder Schiedsklausel selbst kartellrechtswidrig sein kann.


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